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Förderungen

Informationen zur KMU Förderung der Digitalisierung

Zuschüsse für die Digitalisierung 

Allgemeine Rahmenbedingungen

Hier werden Ihnen zur besseren Übersicht über die wichtigsten Fördermittel der Digitalisierung auf Bund- und Landesebene einige wichtige Informationen gegeben. Es gibt zweierlei Förderungsarten die Sie kennen sollten:

Der Zuschuss: Je nach Programm erhältst Du eine Förderquote von 30 – 80% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei sind die Programme beschränkt auf einen Maximalbetrag.

Kredite: Wird zu einem sehr niedrigen Zins auf bis zu 10 Jahre gegeben, z.T. werden Haftungsfreistellungen oder auch Tilgungszuschüsse gewährt.

Wer wird gefördert?

Angesprochen werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks bis zu 250 Mitarbeitern. Hierbei spielt die Größe des Unternehmens die Rolle der Basis für die Bemessung der Förderquote. Hier bezieht man die Anzahl der Mitarbeiter auf die Vollzeitäquivalente (Teilzeitkräfte werden pro rata eingerechnet, Azubis mitunter gar nicht. Die Einteilung lehnt sich an die Förderprogramme der Empfehlung der EU an.

Unternehmen      

Mitarbeiter         

Jahresumsatz            

Jahresbilanzsumme

Kleinst

< 10

max. 2 Mio. Euro

max. 2 Mio. Euro

Klein

< 50

max. 10 Mio. Euro

max. 10 Mio. Euro

Mittel

< 250

max. 50 Mio. Euro

max. 43 Mio. Euro

 

Wie erhälst du eine Förderung?

Ein Antrag muss immer eigenständig bei den zuständigen Projektträgern oder der zuständigen Landesbank eingereicht werden. Die Dauer zur Bewilligung kann sich bis zu drei Monaten hinziehen. Anschließend kannst du starten.

Die Förderungen im Überblick

1. Förderprogramm "go-digital"

Digitalisierung in Geschäftsprozessen

Das Förderprogramm "go-digital" mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk. Um aktuell zu bleiben bietet das Programm Beratungsleistungen für die techologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen.

"go-digital" Kriterien für zu fördernde Unternehmen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Laufzeit und Höhe dieser Förderung

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

2. Förderung: „Digital Jetzt“

Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt  kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. So ist es möglich, dass der Mittelstand die wirtschaftlichen Potentiale der Digitalisierung ausschöpfen kann.

 

Wer die "Digital Jetzt" Förderung beantragen kann:

Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Digitalisierungsplan darlegen

 
  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben.
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen.
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen.
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Zusatzvoraussetzungen

 
  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Ziele des Programms "Digital Jetzt":

Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

3. Förderung: "Überbrückungshilfe 3"

Verlängerungen für Überbrückungshilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben erneut die Überbrückungshilfen verlängert und vereinfacht um Unternehmen und Selbstständige mit Corona-bedingten Umsatzausfällen zu unterstützen. Antragberechtigte sind Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche) sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Antragsberechtigte, die den Antrag über einen prüfenden Dritten stellen, erhalten eine Abschlagszahlung i.H.v. 50 Prozent der beantragten Förderung (maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt bis zu 800.000 Euro).

Voraussetzungen für Überbrückungshilfen...

sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften. Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt. Die Überbrückungshilfe III kann auch dann beantragt werden wenn bereits eine Hilfe in Anspruch genommen wurde. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für November und Dezember 2020 werden angerechnet. Unternehmen, die November-/Dezemberhilfe erhalten, können aber für die Monate November und Dezember 2020 keine Anträge auf Überbrückungshilfe III stellen.

Wichtige Neuerungen der Überbrückungshilfe 3:

  • Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro (weitere Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in Vorbereitung).
  • Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021.
  • Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten*; Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.
 

 

*Rückwirkend bis März 2020
**Rückwirkend März 2020 bis Dezember 2020
  • Zusatzregelungen: Reisebranche (Provisionen, Erstattung von externen Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie eine Personalkostenpauschale für bestimmte Reisen**), Kultur-und Veranstaltungsbranche (Erstattung von Ausfall- undVorbereitungskosten**), stationärer Einzelhandel (Abschreibungskosten verderblicher Ware und Ware für Wintersaison 20/21; gilt auch für Hersteller und Großhändler verderblicher Waren, für die Gastronomie und Zierpflanzenerzeuger), Pyrotechnische Industrie (Transport- und Lagerkosten nach Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sowie Förderung von Fixkosten** bei Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent im Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019).

Überbrückungshilfe 3 beantragen

Die beihilferechtlichen Grenzen, die derzeit bei 12 Millionen Euro (für alle staatlichen Förderprogramme wie z.B. KfW-Schnellkredit, Soforthilfe, November-/ Dezemberhilfe) liegen, sind zu beachten. Dabei haben Unternehmen, die weniger als 2 Millionen Euro beantragen ein Wahlrecht zwischen Bezuschussung nach Bundesregelung Fixkosten, die die Vorlage einer Verlustrechnung bedingt, und der Bundesregelung Kleinbeihilfen. Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Auch Soloselbständige können bei der ÜH III Anträge auf Fixkostenzuschüsse über prüfende Dritte stellen. Die Kosten werden bezuschusst.Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für Soloselbstständige in Höhe von bis zu 7.500 Euro kann nurdirekt beantragt werden (gesonderte FAQ „Neustarthilfe“ werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht).

 

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